„Niedersächsisches Agrarumweltprogramm (NAU)"
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Niedersächsische Agrarumweltprogramme (NAU) 2004

 
 

Kurzbeschreibung der Maßnahme

Das Niedersächsische Agrarumweltprogramm NAU 2004 ist Teil der niedersächsischen Agrar- und Umweltpolitik. Es stellt die überarbeitete Fortsetzung des Basisprogramms und des NAU 2000 bis 2003 dar. Es wurde im Rahmen der Modulation weiter variiert.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden folgende Maßnahmen:             

A.   Förderung extensiver Produktionsverfahren im Ackerbau oder bei Obstkulturen.
Dazu zählt:
A 1 der Verzicht auf die Anwendung von Herbiziden im gesamten Betriebszweig Obstkulturen,
A 5 die Anlage von Blühstreifen außerhalb von Stilllegungsflächen oder
A 7 der Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten auf Ackerflächen des Betriebes.
B. Förderung extensiver Grünlandnutzung
C. Förderung ökologischer Anbauverfahren
D. Förderung einer zehnjährigen Stilllegung

Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf bzw. 10 Jahre .

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden können land- und forstwirtschaftliche Unternehmen unabhängig von der Rechtsform.

Nähere Angaben sind der Förderrichtlinie zum Niedersächsischen Agrarumweltprogramm zu entnehmen.

Ansprechpartner

Antragsteller wenden sich an die Kreisstellen/Landwirtschaftsämter der Landwirtschaftskammern.

Downloads

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Niedersächsische Agrarumweltprogramme (NAU) 2004
Informationsblatt zur Einhaltung der „Guten landwirtschaftlichen Praxis“

Antragsvordrucke

Hauptantrag zu den Niedersächsischen Agrar-Umweltprogrammen 2004 (NAU)
Antrag Maßnahme A 1  Verzicht auf die Anwendung von Herbiziden im gesamten Betriebszweig Obstkulturen,
Antrag Maßnahme A 5  Anlage von Blühstreifen außerhalb von Stilllegungsflächen
Antrag Maßnahme A 7  Der Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten auf Ackerflächen des Betriebes.
Antrag Maßnahme B     Förderung extensiver Grünlandnutzung
Antrag Maßnahme C     Förderung ökologischer Anbauverfahren
Antrag Maßnahme D     Förderung einer zehnjährigen Stilllegung