Kurzbeschreibung der Maßnahme
Das Niedersächsische
Agrarumweltprogramm NAU 2004 ist Teil der niedersächsischen Agrar- und
Umweltpolitik. Es stellt die überarbeitete Fortsetzung des
Basisprogramms und des NAU 2000 bis 2003 dar. Es wurde im Rahmen der Modulation
weiter variiert.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
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A.
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Förderung extensiver Produktionsverfahren im Ackerbau oder bei
Obstkulturen.
Dazu zählt: |
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A 1 |
der Verzicht auf die Anwendung von
Herbiziden im gesamten Betriebszweig Obstkulturen, |
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A 5 |
die Anlage von Blühstreifen außerhalb von
Stilllegungsflächen oder |
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A 7 |
der Anbau von Zwischenfrüchten oder
Untersaaten auf Ackerflächen des Betriebes. |
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B.
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Förderung extensiver Grünlandnutzung |
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C. |
Förderung ökologischer Anbauverfahren |
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D. |
Förderung einer zehnjährigen Stilllegung |
Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf bzw. 10
Jahre .
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden können land- und
forstwirtschaftliche Unternehmen unabhängig von der Rechtsform.
Nähere Angaben sind der
Förderrichtlinie zum Niedersächsischen Agrarumweltprogramm zu
entnehmen.
Ansprechpartner
Antragsteller wenden sich an die
Kreisstellen/Landwirtschaftsämter der
Landwirtschaftskammern.
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