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Maßnahmen des Titel 1
Maßnahmen des Titel 2
Maßnahme gebiets- und grenzübergreifende Zusammenarbeit

Maßnahmen des Titel 1
Zur Umsetzung der gebietsbezogenen, integrierten
Entwicklungsstrategien sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Maßnahme 1:
Einkommensschaffende
Investitionen;
Maßnahme 2: Nicht
einkommensschaffende Investitionen;
Maßnahme 3: Nicht investive
Maßnahmen;
Maßnahme 4: Regionalmanagement.
Die inhaltliche Umsetzung des Titel 1 des LEADER +
Programms wird von den ausgewählten LAG und ihren regionalen
Entwicklungskonzepten (REK) getragen. Die Maßnahmen im Rahmen des Titel 1
setzen dafür den Rahmen. Wie dieser Rahmen mit Untermaßnahmen und Projekten
ausgefüllt wird, ist nachvollziehbar aus den Zielen und Strategien der
betreffenden LAG abzuleiten. Projekte sind zu beschreiben, soweit diese
schon vorliegen. Von den LAG sind geeignete Auswahlkriterien für die
Projektauswahl im REK darzustellen.
Da die regionalen Entwicklungskonzepte von den LAG
eigenständig – dem bottom-up Ansatz entsprechend – entwickelt werden, werden
auch die Untermaßnahmen und Projekte eine große Bandbreite aufweisen.
Einkommensschaffende Investitionen
Zielsetzung
Aufbauend auf den unterschiedlichen lokalen, regionalen
und sektoralen Bedingungen, Besonderheiten und Bedürfnisse soll ein Beitrag
zur Sicherung von Einkommen und Beschäftigung insbesondere durch
Kleinbetriebe unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien geleistet
werden.
Beschreibung der Maßnahme
Es sollen betriebliche und überbetriebliche Initiativen
zur Schaffung bzw. Stärkung regional und intersektoral abgestimmter
Wirtschaftskreisläufe und Wertschöpfungsketten gefördert werden. In
Vordergrund stehen Kleinbetriebe und Kooperationen, die entweder eine
direkte Förderung erhalten oder deren ökonomische Rahmenbedingungen mit dem
Aufbau von Unterstützungseinrichtungen verbessert werden.
Gefördert werden können beispielsweise:
 | qualifizierte strategische Unternehmensgründungen; |
 | Erschließung betrieblicher Wertschöpfungsketten; |
 | Erschließung neuer Produktlinien und Dienstleistungen; |
 | Investitionen zur Sicherstellung und verbesserten
betrieblichen und überbetrieblichen Anwendung neuer Informations- und
Kommunikationstechnologien; |
 | Errichtung kleiner gemeinsamer innovations- und
produktionsunterstützender Infrastruktur; |
 | Umnutzung vorhandener Bausubstanz insbesondere zur
Ansiedlung von Handwerk und Dienstleistungen bzw. KMU; |
 | Umweltprojekte (bspw. Recycling, regenerative
Energien); |
 | Einrichtungen zur Verknüpfung von Landbewirtschaftung
und Landschaftspflege mit der Nutzung von Biomasse, Produktveredlung und –vermarktung; |
 | Investitionen für gemeinschaftliche Marketingprojekte
von Kleinbetrieben. |
Nicht einkommensschaffende Investitionen
Zielsetzung
Belebung der wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und
kulturellen Dynamik in ausgewählten ländlichen Aktionsräumen
Beschreibung der Maßnahme
Innerhalb dieser Maßnahme sollen Projekte, die nicht auf
Gewinnerzielung ausgerichtet sind, gefördert werden, die die strukturellen
Voraussetzungen in den Regionen verbessern, so dass die Region sowohl für
die EinwohnerInnen attraktiver als auch ihre Außenwirkung verbessert wird.
Gefördert werden können beispielsweise:
 | Investitionen für regional bedeutsame Einrichtungen zur
Verbesserung des regionalen kulturellen Angebots oder zu Information über
Landschafts- und Kulturgeschichte; |
 | Investitionen für die Erhaltung von Gebäuden, Bauwerken
und Anlagen mit regionaler landschafts- und kulturgeschichtlicher
Bedeutung, mit sozialen und kulturellen Nutzungen, mit historischem Bezug
und von herausgehobenen touristischem Interesse. |
 | örtliche Informations- und Kommunikationszentren,
Regionalarchive, Telestuben etc. (auch mit Funktionen der
Nachbarschaftshilfe); |
 | Einrichtungen für den Zugang von Kleinbetrieben
(insbesondere Handwerk) zu Beratungsdiensten, Forschungseinrichtungen,
etc.; |
 | Sicherung und Entwicklung naturnaher Lebensräume; |
 | Schutz und nachhaltige Nutzung der natürlichen
regionalen Ressourcen; |
 | Nutzung regenerativer Energien; |
 | Energieeinsparung |
 | Verbreitung der Anwendung neuer Informations- und
Kommunikationstechnologien |
 | Aufbau multifunktionaler dörflicher
Dienstleistungszentren mit innovativen Trägerstrukturen; |
 | Ausbau mobiler Versorgungssysteme; |
 | Aufbau von Servicenetzen; |
Nicht investive
Maßnahmen
Zielsetzung
Ziel dieser Maßnahme ist eine vorwiegend
prozessorientierte Förderung einer regionalen Zusammenarbeit zwischen
verschiedensten Akteuren sowie die Initiierung, Begleitung und Auswertung
von Entwicklungsprozessen und Projekten.
Beschreibung der Maßnahme
Informations-, Bildungs- und Beratungsdienstleistungen zur
Erschließung von Projekten zur ländlichen Entwicklung; Information und
Einbeziehung der Bevölkerung und regionalen Akteure in den
Entwicklungsprozess; Verstärkung der Kooperationsstrukturen innerhalb der
Region
Gefördert werden können beispielsweise:
 | Studien, Konzepte, Planungen, Machbarkeitsstudien,
Ökoaudit, Zertifizierung, Evaluierung von Projekten; |
 | gemeinsame abgestimmte Marketinginitiativen (sowohl
Regions- als auch Produktmarketing); |
 | Entwicklungsberatung (auch in Verbindung mit
Gemeinwesenarbeit) zur Ermittlung von Existenzgründungs- und
Betriebsübernahme-Initiativen; |
 | Aufbau lokaler Allianzen und Netzwerken zwischen
Betrieben; |
 | Vernetzung mit Forschungseinrichtungen der Region; |
 | Qualifizierung in Zusammenhang mit Maßnahme 1 und 2; |
 | Initiativen zur Aktivierung der lokalen Bevölkerung und
zur Bewusstseinsweckung (z. B. Zukunftswerkstätten); |
 | Organisation von Regionalmessen, Unterstützung von
Kooperationen von Kleinbetrieben zur Präsentation auf überregionalen
Messen; |
 | in den Entwicklungsprozess einbezogene Maßnahmen der
Schulbildung, Berufsbildung und ländlichen Erwachsenenbildung,
Qualifizierung und Weiterbildung der Entwicklungsberatung; |
 | Maßnahmen zur verstärkten Netzwerkbildung und
Kooperation in der Region; |
 | Öffentlichkeitsarbeit und Nutzung regionaler Medien
(Zeitung, Radio, Fernsehen, Videos, Webseiten); |
 | Förderung der Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch
(z. B. Teilnahme an Seminaren und Tagungen in Deutschland und in Europa;
Experten- und Referentenhonorare und Übersetzungen) (soweit nicht Titel
2). |
Regionalmanagement
Zielsetzung
Ziel dieser Maßnahme ist die Einrichtung einer
professionellen und effizienten Unterstützungsstruktur der LAG und der
(potentiellen) Projektträger, die Förderung von umsetzungsorientierten
Handeln sowie der sektorübergreifenden Vernetzung regionaler Akteure.
Beschreibung der Maßnahme
Durch den Aufbau eines Regionalmanagements kann ein
Instrument für die verstärkte Kooperation in der Region und die ländlichen
Entwicklungsprozesse geschaffen werden. Aus den weitreichenden Anforderung
an die Umsetzungen eines regionalen Entwicklungskonzeptes ergeben sich
personelle und sachliche Anforderungen (Integration, Koordination und
Motivation), die in der Regel nicht alleine von den beteiligten Akteuren
erbracht werden können. Führung und Gestaltung der Entwicklungsaktivitäten
kann durch die Einstellung von RegionalmanagerInnen gewährleistet werden.
Gefördert werden können beispielsweise:
 | Personalkosten des Regionalmanagement, |
 | Kosten für Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch (z.
B. Teilnahme an Seminaren und Tagungen in Deutschland und in Europa;
Experten- und Referentenhonorare und Übersetzungen) ; |
 | Sachkosten bzw. Kosten der Büroinfrastruktur
(Anschaffung; Miete); |
 | Aktionskosten und Öffentlichkeitsarbeit (Herausgabe von
Publikationen und Broschüren; Veranstaltung von Tagungen, Kongressen und
Seminaren, Web-Sites); |
 | Betreuung, Beratung und Weiterbildung potentieller
Akteure hinsichtlich Projektentwicklung und –management; |
 | Unterstützung durch externe ExpertInnen; |
 | Unterstützung von Kommunikations-, Kooperations- und
Interaktionsprozessen incl. der Förderung kommunikativer und
Methodenkompetenz. |
Maßnahmen des Titel 2
Maßnahme gebiets- und grenzübergreifende Zusammenarbeit
Zielsetzung
Die Zusammenarbeit verfolgt zwei Ziele, die sich häufig
ergänzen:
 | Erreichen der kritischen Masse, die erforderlich ist,
damit ein Projekt sinnvoll und erfolgreich durchgeführt werden kann; |
 | Streben nach Komplementarität (Nutzung von
Gemeinsamkeiten, Nutzung von Synergien). |
Die Maßnahme soll in allen Bereichen der ländlichen
Entwicklung dazu beitragen, gemeinsame Projekte umzusetzen. Damit kann der
Inhalt der Projekte sehr weit gefasst sein.
Beschreibung der Maßnahme
Voraussetzung für die Durchführung eines gemeinsamen
Projektes ist eine zielgerichtete Vorbereitung des Projektes. Die
Vorbereitung der Zusammenarbeit beinhaltet zumeist ein gemeinsame
Workshops, Erfahrungsaustausche, Machbarkeitsstudien etc.. Die
Zusammenarbeit zielt auf die Durchführung eines gemeinsamen Projektes ab.
Während der Projektumsetzung sind ebenfalls gemeinsame Treffen
erforderlich. Aufgrund der besonderen Bedeutung, die der
gebietsübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit zukommt, ist
Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiges Element während aller Phasen des
Projektzyklus. Nach Abschluss des Projektes sind die Ergebnisse der
Zusammenarbeit auszuwerten und Perspektiven für eine weitere
Zusammenarbeit auszuloten.
Gefördert werden können beispielsweise:
 | gegenseitige Anbahnungs- und Kontakttreffen; |
 | Teilnahme an Seminaren (z. B. der nationalen oder
EU-Vernetzungsstelle); |
 | Durchführung von gemeinsamen Seminaren, Workshops,
Veranstaltungen; |
 | Studien bzw. Untersuchungen zur Durchführung eines
gemeinsamen Projektes, |
 | Öffentlichkeitsarbeit, |
 | Durchführung gemeinsamer Projekte. |
Zuwendungsempfänger und Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Zuwendungsempfänger können sein:
 | öffentliche Träger: kommunale Gebietskörperschaften und
sonstige juristische Personen bzw. Körperschaften, Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts |
 | private Träger: natürliche und juristische Personen und
Personengemeinschaften des privaten Rechts |
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
- Die Maßnahme kann als Anteilsfinanzierung in vollem
Umfang gefördert werden, soweit dem nicht Bestimmungen der Europäischen
Gemeinschaft, des Landes oder der kommunalen Gebietskörperschaften
entgegenstehen.
- Die Gemeinschaftsbeteiligung beträgt 50 % der
öffentlichen Aufwendungen.
- Die Höhe der Zuwendung bei Investitionen soll 100.000 €
je Projekt nicht überschreiten.
Die Kosten für ein Regionalmanagement,
Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation / Erfahrungsaustausch dürfen 15% des
Budgets einer LAG nicht überschreiten.
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