Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung,Landwirtschaft u. Verbraucherschutz

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Maßnahmen des Titel 1

Maßnahmen des Titel 2
Maßnahme gebiets- und grenzübergreifende Zusammenarbeit

 

Maßnahmen des Titel 1

Zur Umsetzung der gebietsbezogenen, integrierten Entwicklungsstrategien sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

Maßnahme 1: Einkommensschaffende Investitionen;
Maßnahme 2: Nicht einkommensschaffende Investitionen;
Maßnahme 3: Nicht investive Maßnahmen;
Maßnahme 4: Regionalmanagement.

Die inhaltliche Umsetzung des Titel 1 des LEADER + Programms wird von den ausgewählten LAG und ihren regionalen Entwicklungskonzepten (REK) getragen. Die Maßnahmen im Rahmen des Titel 1 setzen dafür den Rahmen. Wie dieser Rahmen mit Untermaßnahmen und Projekten ausgefüllt wird, ist nachvollziehbar aus den Zielen und Strategien der betreffenden LAG abzuleiten. Projekte sind zu beschreiben, soweit diese schon vorliegen. Von den LAG sind geeignete Auswahlkriterien für die Projektauswahl im REK darzustellen.

Da die regionalen Entwicklungskonzepte von den LAG eigenständig – dem bottom-up Ansatz entsprechend – entwickelt werden, werden auch die Untermaßnahmen und Projekte eine große Bandbreite aufweisen.

Einkommensschaffende Investitionen

Zielsetzung

Aufbauend auf den unterschiedlichen lokalen, regionalen und sektoralen Bedingungen, Besonderheiten und Bedürfnisse soll ein Beitrag zur Sicherung von Einkommen und Beschäftigung insbesondere durch Kleinbetriebe unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien geleistet werden.

Beschreibung der Maßnahme

Es sollen betriebliche und überbetriebliche Initiativen zur Schaffung bzw. Stärkung regional und intersektoral abgestimmter Wirtschaftskreisläufe und Wertschöpfungsketten gefördert werden. In Vordergrund stehen Kleinbetriebe und Kooperationen, die entweder eine direkte Förderung erhalten oder deren ökonomische Rahmenbedingungen mit dem Aufbau von Unterstützungseinrichtungen verbessert werden.

Gefördert werden können beispielsweise:

qualifizierte strategische Unternehmensgründungen;
Erschließung betrieblicher Wertschöpfungsketten;
Erschließung neuer Produktlinien und Dienstleistungen;
Investitionen zur Sicherstellung und verbesserten betrieblichen und überbetrieblichen Anwendung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien;
Errichtung kleiner gemeinsamer innovations- und produktionsunterstützender Infrastruktur;
Umnutzung vorhandener Bausubstanz insbesondere zur Ansiedlung von Handwerk und Dienstleistungen bzw. KMU;
Umweltprojekte (bspw. Recycling, regenerative Energien);
Einrichtungen zur Verknüpfung von Landbewirtschaftung und Landschaftspflege mit der Nutzung von Biomasse, Produktveredlung und –vermarktung;
Investitionen für gemeinschaftliche Marketingprojekte von Kleinbetrieben.

Nicht einkommensschaffende Investitionen

Zielsetzung

Belebung der wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Dynamik in ausgewählten ländlichen Aktionsräumen

Beschreibung der Maßnahme

Innerhalb dieser Maßnahme sollen Projekte, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, gefördert werden, die die strukturellen Voraussetzungen in den Regionen verbessern, so dass die Region sowohl für die EinwohnerInnen attraktiver als auch ihre Außenwirkung verbessert wird.

Gefördert werden können beispielsweise:

Investitionen für regional bedeutsame Einrichtungen zur Verbesserung des regionalen kulturellen Angebots oder zu Information über Landschafts- und Kulturgeschichte;
Investitionen für die Erhaltung von Gebäuden, Bauwerken und Anlagen mit regionaler landschafts- und kulturgeschichtlicher Bedeutung, mit sozialen und kulturellen Nutzungen, mit historischem Bezug und von herausgehobenen touristischem Interesse.
örtliche Informations- und Kommunikationszentren, Regionalarchive, Telestuben etc. (auch mit Funktionen der Nachbarschaftshilfe);
Einrichtungen für den Zugang von Kleinbetrieben (insbesondere Handwerk) zu Beratungsdiensten, Forschungseinrichtungen, etc.;
Sicherung und Entwicklung naturnaher Lebensräume;
Schutz und nachhaltige Nutzung der natürlichen regionalen Ressourcen;
Nutzung regenerativer Energien;
Energieeinsparung
Verbreitung der Anwendung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien
Aufbau multifunktionaler dörflicher Dienstleistungszentren mit innovativen Trägerstrukturen;
Ausbau mobiler Versorgungssysteme;
Aufbau von Servicenetzen;

Nicht investive Maßnahmen

Zielsetzung

Ziel dieser Maßnahme ist eine vorwiegend prozessorientierte Förderung einer regionalen Zusammenarbeit zwischen verschiedensten Akteuren sowie die Initiierung, Begleitung und Auswertung von Entwicklungsprozessen und Projekten.

Beschreibung der Maßnahme

Informations-, Bildungs- und Beratungsdienstleistungen zur Erschließung von Projekten zur ländlichen Entwicklung; Information und Einbeziehung der Bevölkerung und regionalen Akteure in den Entwicklungsprozess; Verstärkung der Kooperationsstrukturen innerhalb der Region

Gefördert werden können beispielsweise:

Studien, Konzepte, Planungen, Machbarkeitsstudien, Ökoaudit, Zertifizierung, Evaluierung von Projekten;
gemeinsame abgestimmte Marketinginitiativen (sowohl Regions- als auch Produktmarketing);
Entwicklungsberatung (auch in Verbindung mit Gemeinwesenarbeit) zur Ermittlung von Existenzgründungs- und Betriebsübernahme-Initiativen;
Aufbau lokaler Allianzen und Netzwerken zwischen Betrieben;
Vernetzung mit Forschungseinrichtungen der Region;
Qualifizierung in Zusammenhang mit Maßnahme 1 und 2;
Initiativen zur Aktivierung der lokalen Bevölkerung und zur Bewusstseinsweckung (z. B. Zukunftswerkstätten);
Organisation von Regionalmessen, Unterstützung von Kooperationen von Kleinbetrieben zur Präsentation auf überregionalen Messen;
in den Entwicklungsprozess einbezogene Maßnahmen der Schulbildung, Berufsbildung und ländlichen Erwachsenenbildung, Qualifizierung und Weiterbildung der Entwicklungsberatung;
Maßnahmen zur verstärkten Netzwerkbildung und Kooperation in der Region;
Öffentlichkeitsarbeit und Nutzung regionaler Medien (Zeitung, Radio, Fernsehen, Videos, Webseiten);
Förderung der Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch (z. B. Teilnahme an Seminaren und Tagungen in Deutschland und in Europa; Experten- und Referentenhonorare und Übersetzungen) (soweit nicht Titel 2).

Regionalmanagement

Zielsetzung

Ziel dieser Maßnahme ist die Einrichtung einer professionellen und effizienten Unterstützungsstruktur der LAG und der (potentiellen) Projektträger, die Förderung von umsetzungsorientierten Handeln sowie der sektorübergreifenden Vernetzung regionaler Akteure.

Beschreibung der Maßnahme

Durch den Aufbau eines Regionalmanagements kann ein Instrument für die verstärkte Kooperation in der Region und die ländlichen Entwicklungsprozesse geschaffen werden. Aus den weitreichenden Anforderung an die Umsetzungen eines regionalen Entwicklungskonzeptes ergeben sich personelle und sachliche Anforderungen (Integration, Koordination und Motivation), die in der Regel nicht alleine von den beteiligten Akteuren erbracht werden können. Führung und Gestaltung der Entwicklungsaktivitäten kann durch die Einstellung von RegionalmanagerInnen gewährleistet werden.

Gefördert werden können beispielsweise:

Personalkosten des Regionalmanagement,
Kosten für Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch (z. B. Teilnahme an Seminaren und Tagungen in Deutschland und in Europa; Experten- und Referentenhonorare und Übersetzungen) ;
Sachkosten bzw. Kosten der Büroinfrastruktur (Anschaffung; Miete);
Aktionskosten und Öffentlichkeitsarbeit (Herausgabe von Publikationen und Broschüren; Veranstaltung von Tagungen, Kongressen und Seminaren, Web-Sites);
Betreuung, Beratung und Weiterbildung potentieller Akteure hinsichtlich Projektentwicklung und –management;
Unterstützung durch externe ExpertInnen;
Unterstützung von Kommunikations-, Kooperations- und Interaktionsprozessen incl. der Förderung kommunikativer und Methodenkompetenz.

 

Maßnahmen des Titel 2
Maßnahme gebiets- und grenzübergreifende Zusammenarbeit

Zielsetzung

Die Zusammenarbeit verfolgt zwei Ziele, die sich häufig ergänzen:

Erreichen der kritischen Masse, die erforderlich ist, damit ein Projekt sinnvoll und erfolgreich durchgeführt werden kann;
Streben nach Komplementarität (Nutzung von Gemeinsamkeiten, Nutzung von Synergien).

Die Maßnahme soll in allen Bereichen der ländlichen Entwicklung dazu beitragen, gemeinsame Projekte umzusetzen. Damit kann der Inhalt der Projekte sehr weit gefasst sein.

Beschreibung der Maßnahme

Voraussetzung für die Durchführung eines gemeinsamen Projektes ist eine zielgerichtete Vorbereitung des Projektes. Die Vorbereitung der Zusammenarbeit beinhaltet zumeist ein gemeinsame Workshops, Erfahrungsaustausche, Machbarkeitsstudien etc.. Die Zusammenarbeit zielt auf die Durchführung eines gemeinsamen Projektes ab. Während der Projektumsetzung sind ebenfalls gemeinsame Treffen erforderlich. Aufgrund der besonderen Bedeutung, die der gebietsübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit zukommt, ist Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiges Element während aller Phasen des Projektzyklus. Nach Abschluss des Projektes sind die Ergebnisse der Zusammenarbeit auszuwerten und Perspektiven für eine weitere Zusammenarbeit auszuloten.

Gefördert werden können beispielsweise:

gegenseitige Anbahnungs- und Kontakttreffen;
Teilnahme an Seminaren (z. B. der nationalen oder EU-Vernetzungsstelle);
Durchführung von gemeinsamen Seminaren, Workshops, Veranstaltungen;
Studien bzw. Untersuchungen zur Durchführung eines gemeinsamen Projektes,
Öffentlichkeitsarbeit,
Durchführung gemeinsamer Projekte.

Zuwendungsempfänger und Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsempfänger können sein:

öffentliche Träger: kommunale Gebietskörperschaften und sonstige juristische Personen bzw. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
private Träger: natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften des privaten Rechts

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

  1. Die Maßnahme kann als Anteilsfinanzierung in vollem Umfang gefördert werden, soweit dem nicht Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft, des Landes oder der kommunalen Gebietskörperschaften entgegenstehen.
  2. Die Gemeinschaftsbeteiligung beträgt 50 % der öffentlichen Aufwendungen.
  3. Die Höhe der Zuwendung bei Investitionen soll 100.000 € je Projekt nicht überschreiten.

Die Kosten für ein Regionalmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation / Erfahrungsaustausch dürfen 15% des Budgets einer LAG nicht überschreiten.

 

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